Entscheidung
Datum: | Arbeitsgericht Nürnberg 09.02.2017 |
Aktenzeichen: | 11 Ca 340/16 |
Rechtsvorschriften: | §§ 202, 203, 276, 278, 305 c, 309 Nr. 7 BGB, 3 MiLoG |
Eine vor in Kraft-Treten des Mindestlohngesetzes formularmäßig vereinbarte Ausschlussfrist, nach der "alle Ansprüche beider Parteien aus dem Arbeitsverhältnis" ... verfallen, erfasst nicht Ansprüche nach dem Mindestlohngesetz. Eine entsprechende arbeitsvertragliche Klausel verstößt daher nicht gegen das Transparenzgebot (§ 307 Abs. 1 Satz 2 BGB).
Rechtsmittel:
LAG Nürnberg, 7 Sa 560/16, Urteil vom 09.05.2017, zurückgewiesen
(veröffentlicht)