Entscheidung
Datum: | 27.03.2017 |
Aktenzeichen: | 6 Ta 186/16 |
Rechtsvorschriften: | RVG VV Nr. 1000, 1003 |
Beantragt die Partei PKH auch für einen Mehrvergleich, führt dies bezogen auf die nicht rechtshängigen Gegenstände des Vergleichs zu einer Reduzierung der Einigungsgebühr auf 1,0 gemäß Nr. 1003 RVG VV.