Entscheidung
Datum: | 04.02.2016 |
Aktenzeichen: | 6 Ta 135/14 |
Rechtsvorschriften: | §§ 63, 68 GKG |
Eine Bescheinigung für das Finanzamt durch den Arbeitgeber, dass der Arbeitnehmer für seine Tätigkeit von zu Hause ein Büro unterhielt ist für den Streitwert mit 500,-- € bzw. 10 % eines Monatsverdienstes zu bemessen.