Entscheidung
Datum: | 17.06.2016 |
Aktenzeichen: | 3 Sa 158/15 |
Rechtsvorschriften: | § 626 BGB, Art. 1, 2 GG |
Einzelfallentscheidung zur außerordentlichen Kündigung eines Arbeitnehmers wegen nicht ordnungsgemäßer Arbeitszeitdokumentation und verbotswidriger privater Internet-/E-Mail-Nutzung sowie Nutzung von Betriebsmitteln zu privaten Zwecken (Speicherung privater Daten), wobei im vorliegenden Fall ein Verwertungsverbot wegen Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts des Arbeitnehmers verneint wurde.