Entscheidung
Datum: | 18.01.2017 |
Aktenzeichen: | 2 Ta 183/16 |
Rechtsvorschriften: | § 115 ZPO, Prozesskostenhilfebekanntmachung 2017 |
Für die Prüfung der Bedürftigkeit sind die zum Zeitpunkt der Beschwerde-entscheidung nach § 115 Abs. 1 Satz 5 ZPO i. V. m. der jeweiligen Prozesskostenhilfebekanntmachung maßgeblichen Freibeträge anzusetzen.