Entscheidung
Datum: | ArbG Weiden vom 30.11.2016 |
Aktenzeichen: | 3 Ca 734/16 |
Rechtsvorschriften: | § 1 II des TV Versorgungsbetriebe (TV-V) |
- Zur Eingruppierung eines Schichtmeisters im Wechselschichtbetrieb in einem Müllheizkraftwerk in den TV-V.
- Hier: Entgeltgruppe 10 bejaht (alleinverantwortliche Überwachung von Energieerzeugungsanlagen).
Revision wurde beim Landesarbeitsgericht Nürnberg am 29.09.2017 unter dem Aktenzeichen 7 Sa 360/17 eingereicht. Die Rücknahme erfolgte am 05.10.2017.