Entscheidung
Datum: | 24.03.2016 |
Aktenzeichen: | 6 Ta 43/16 |
Rechtsvorschriften: | §§ 78, 83 Abs. 3 ArbGG |
Der „Beschluss“ des Arbeitsgerichts darüber, wer an einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren als Beteiligter i.S. von § 83 Abs.3 ArbGG anzusehen ist, ist nicht beschwerdefähig.