Entscheidung
Datum: | 20.07.2016 |
Aktenzeichen: | 4 Ta 83/16 |
Rechtsvorschriften: | §§ 63, 68 GKG |
Berechtigte Festsetzung eines überschießenden Vergleichswertes bei Vereinbarung einer Neuerteilung eines Arbeitszeugnisses mit bestimmten Zeugnisinhalten im Vergleich eines Bestandsstreits.