Entscheidung
Datum: | 16.02.2016 |
Aktenzeichen: | 6 Sa 230/15 |
Rechtsvorschriften: | § 626 BGB |
Außerordentliche Kündigung wegen des Vowurfs gegenüber der Berufsgenossenschaft, der Arbeitgeber würde Verletzungen von Mitarbeitern aus Profitgier bewusst in Kauf nehmen. (Einzelfallentscheidung)