Entscheidung
| Datum: | 21.12.2015 |
| Aktenzeichen: | 3 Sa 249/15 |
| Rechtsvorschriften: | § 242 BGB |
Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht verpflichtet, Arbeitnehmer über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit für die betriebliche Altersversorgung aufzuklären.
