Entscheidung
Datum: | 21.12.2015 |
Aktenzeichen: | 3 Sa 249/15 |
Rechtsvorschriften: | § 242 BGB |
Der Arbeitgeber ist aufgrund seiner Fürsorgepflicht grundsätzlich nicht verpflichtet, Arbeitnehmer über die nachteiligen Folgen einer Teilzeit für die betriebliche Altersversorgung aufzuklären.