Entscheidung
Datum: | 24.02.2016 |
Aktenzeichen: | 4 Ta 16/16 |
Rechtsvorschriften: | §§ 42, 63, 68 GKG |
Vereinbaren die Parteien eines Kündigungsrechtsstreits im Wege des Vergleiches die wirksame Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist die im Vergleich mit geregelte Beendigung eines die Kündigung betreffenden Verwaltungsverfahrens nicht streitwerterhöhend zu berücksichtigen.