Entscheidung
Datum: | 24.04.2015 |
Aktenzeichen: | 8 Sa 399/14 |
Rechtsvorschriften: | § 626 BGB |
- Eine in einem graphologischen Privatgutachten attestierte einfache Wahrscheinlichkeit einer Unterschriftenurheberschaft reicht nicht aus, die für eine Verdachtskündigung erforderliche letzte Wahrscheinlichkeit einer Unterschriftenfälschung zu begründen.
- Unzulässige Personalratsanhörung auf Vorrat.