Entscheidung
| Datum: | 15.01.2016 |
| Aktenzeichen: | 7 Ta 123/15 |
| Rechtsvorschriften: | § 33 RVG; §§ 99, 100 BetrVG |
Ist Gegenstand eines Beschlussverfahrens die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung von Arbeitnehmern, die weniger als drei Monate beschäftigt werden sollen, ist es angemessen, den Regelwert nach § 23 Absatz 3 Satz 2 RVG herabzusetzen. Insbesondere steht dem nicht die Anwendung des Streitwertkatalogs entgegen. Dieser schließt nicht aus, den Gegenstandswert je nach Lage des Falles höher oder niedriger anzunehmen.
