Entscheidung
Datum: | 01.09.2015 |
Aktenzeichen: | 2 Ta 98/15 |
Rechtsvorschriften: | §§ 115, 120a ZPO |
Bei der Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist das aktuelle Arbeitseinkommen zu berücksichtigen, nicht jedoch, dass der Antragsteller einen Monat später wahrscheinlich arbeitslos sein wird. Dies wird später nach § 120a ZPO berücksichtigt.