Entscheidung
Datum: | 16.06.2015 |
Aktenzeichen: | 7 (2) Sa 229/07 |
Rechtsvorschriften: | §§ 1 Abs. 2, 2 KSchG; § 138 Abs. 3 ZPO |
Personenbedingte Änderungskündigung eines Arbeitnehmers, der wegen eines bei einem Unfall erlittenen Hirnschadens die bisherige Tätigkeit eines Programmierers nicht mehr ausüben kann.
Revision beim BAG eingelegt, Az.: 2 AZR 68/16
Wurde vom BAG am 26.01.2017 aufgehoben und abgeändert.