Entscheidung
Datum: | 15.09.2015 |
Aktenzeichen: | 7 SaGa 4/15 |
Rechtsvorschriften: | §§ 935, 940 ZPO; §§ 611, 242 BGB; Art. 1 und 2 GG |
Im ungekündigten Arbeitsverhältnis besteht in der Regel ein Anspruch auf tatsächliche Beschäftigung; der Verfügungsgrund ergibt sich aus dem drohenden Rechtsverlust, da die tatsächliche Beschäftigung eine Fixschuld ist, die nicht nachgeholt werden kann (a. A.: LAG Nürnberg vom 18.09.2007, 4 Sa 586/07).