Entscheidung
| Datum: | 17.09.2015 |
| Aktenzeichen: | 5 Ta 95/15 |
| Rechtsvorschriften: | § 11 Abs. 2, 5 RVG |
Beschwerde des Hauptbevollmächtigten gegen eine Vergütungsfestsetzung aufgrund Antrages eines Unterbevollmächtigten mit der Begründung, die Anwälte hätten eine Vergütungsvereinbarung getroffen.
