Entscheidung
Datum: | 16.09.2015 |
Aktenzeichen: | 6 Ta 96/15 |
Rechtsvorschriften: | §§ 114, 117 Abs. 1, 2 und 4 ZPO |
Erfolgt die in der Klageschrift angekündigte Vorlage der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse zu dem ebenfalls in der Klageschrift enthaltenen PKH-Antrag erst nach Abschluss des Verfahrens, kommt eine Bewilligung von PKH nicht mehr in Frage.