Entscheidung
Datum: | ArbG Weiden vom 13.05.2015 |
Aktenzeichen: | 3 Ca 1714/14 |
Rechtsvorschriften: | § 270 InsO; § 270 b InsO; § 55 InsO |
Für die Abgrenzung zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen im Rahmen von § 55 Abs. 2 InsO ergeben sich auch bei angeordneter Eigenverwaltung im vorliegenden Fall keine Besonderheiten, § 270 b Abs. 3 InsO.