Entscheidung
| Datum: | 27.04.2015 |
| Aktenzeichen: | 7 Ta 86/14 |
| Rechtsvorschriften: | §§ 117, 118 ZPO |
Ablehnung von Prozesskostenhilfe, weil die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse erst nach Abschluss eines Vergleichs bei Gericht eingereicht wurde.
