Entscheidung
Datum: | 05.12.2013 |
Aktenzeichen: | 5 Sa 443/12 |
Rechtsvorschriften: | § 611 BGB; § 286 ZPO |
Mit der Akzeptanz von Abwesenheitszeiten im Rahmen von Reisekosten- und Spesenabrechnungen durch den Arbeitgeber ist die Anerkennung und Billigung etwaiger Überstunden nicht verbunden, wenn die Tätigkeitsberichte den konkreten zeitlichen Umfang der vom Außendienstmitarbeiter erbrachten Arbeitsleistungen nicht erkennen lassen.