Entscheidung
Datum: | 06.12.2013 |
Aktenzeichen: | 3 Sa 633/12 |
Rechtsvorschriften: | § 16, § 18 BetrAVG |
Der Ausschluss der Anwendung des § 16 BetrAVG durch § 18 Abs. 1 BetrAVG für den Pflichtversicherten einer kommunalen Zusatzversorgungskasse ist verfassungsgemäß, da § 16 Abs. 3 Ziffer 1 BetrAVG in diesem Fall die jährliche Anpassung der laufenden Leistungen zu wenigstens 1 % vorsieht.