Entscheidung
Datum: | 13.11.2014 |
Aktenzeichen: | 4 Sa 295/14 |
Rechtsvorschriften: | §§ 626 BGB; 1 KSchG |
Keine gerechtfertigte Kündigung eines Mitarbeiters wegen Öffnens einer passwortgeschützten Datei, die seinen Namen trägt.
Datum: | 13.11.2014 |
Aktenzeichen: | 4 Sa 295/14 |
Rechtsvorschriften: | §§ 626 BGB; 1 KSchG |
Keine gerechtfertigte Kündigung eines Mitarbeiters wegen Öffnens einer passwortgeschützten Datei, die seinen Namen trägt.