Entscheidung
Datum: | 13.01.2015 |
Aktenzeichen: | 5 Ta 172/14 |
Rechtsvorschriften: | §§ 63 Abs. 2 GKG, 32 RVG |
Wird der Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit bei der Wertfestsetzung richtig angewendet, liegt regelmäßig kein Ermessensfehler bei der Wertfestsetzung vor.