Entscheidung
Datum: | 08.04.2014 |
Aktenzeichen: | 4 Ta 173/13 |
Rechtsvorschriften: | §§ 63, 68 GKG |
Keine Festsetzung eines überschießenden Vergleichswertes, wenn die Parteien im Vergleich zur Beilegung eines Kündigungsrechtsstreits die Verpflichtung des Klägers aufnehmen, den Widerspruch gegen den Zustimmungsbescheid des Integrationsamtes wieder zurückzunehmen.