Entscheidung
Datum: | 09.04.2014 |
Aktenzeichen: | 2 Ta 19/14 |
Rechtsvorschriften: | §§ 2 Abs. 1 Nr. 3 a ArbGG, 17 a GVG, 143 InsO, § 117 BGB |
Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten für Klage des Insolvenzverwalters auf Rückgewähr gezahlter Vergütung ist auch dann eröffnet, wenn strittig ist, ob der geschlossene schriftliche Arbeitsvertrag nach § 117 Abs. 1 BGB nichtig ist.