Entscheidung
Datum: | 15.04.2013 |
Aktenzeichen: | 7 Ta 196/11 |
Rechtsvorschriften: | §§ 320, 114, 119 ZPO |
Für das Verfahren nach § 320 ZPO ist ein gesonderter Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe sowie die Beiordnung eines Rechtsanwalts nicht zulässig.