Entscheidung
Datum: | 21.06.2013 |
Aktenzeichen: | 7 Ta 41/13 |
Rechtsvorschriften: | § 33 RVG |
Der von einer bundesweiten Kommission erarbeitete Streitwertkatalog ist zwar für die Gerichte nicht bindend, sollte aber im Interesse einer möglichst einheitllichen Streitwertgestaltung regelmäßig angewendet werden.