Entscheidung
Datum: | 11.07.2012 |
Aktenzeichen: | 4 Sa 82/12 |
Rechtsvorschriften: | §§ 14, 17 TzBfG; § 242 BGB |
Der projektbezogene Einsatz von Mitarbeitern an Forschungsvorhaben gestattet die Befristung des Arbeitsvertrages gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Ziffer 1 TzBfG.
Ein Missbrauch der befristungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeit i.S.v. § 242 BGB liegt noch nicht vor, wenn die Gesamtdauer von drei befristeten Verträgen mit diesem Sachgrund 11 Jahre und 4 Monate beträgt.
Rechtsmittel:
vgl. BAG vom 12.11.2012 - Az.: 7 AZR 987/12
- Revision zurückgewiesen -