Entscheidung
Datum: | 10.02.2012 |
Aktenzeichen: | 8 Sa 342/11 |
Rechtsvorschriften: | § 102 Abs. 1 BetrVG |
Zur ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung gehört die Mitteilung der Gründe, warum einzelne Arbeitnehmer aus der Sozialauswahl herausgenommen worden sind.