Entscheidung
Datum: | 25.05.2011 |
Aktenzeichen: | 4 Sa 706/10 |
Rechtsvorschriften: | §§ 1, 4 TVG, 1, 10 Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) |
Eine erhöhte Wechselschichtzulage steht einem Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 7 TV-V nur dann zu, wenn er die "versorgungs- bzw. entsorgungstypische" Wechselschichtarbeit entsprechend der Regelung in § 10 Abs. 9 TV-V in einer betrieblichen Einrichtung eines Energie- oder Wasserversorgungsunternehmens leistet. DieTätigkeit in der Leitstelle eines Nahverkehrsbetriebes genügt hierfür nicht, auch wenn die Anwendung des TV-V gemäß dessen § 1 Abs. 2 vereinbart worden ist. Rechtsmittel ist zugelassen.
Rechtsmittel:
BAG vom 14.11.2012 - Az.: 10 AZR 685/11 - Revision zurückgewiesen