Entscheidung
Datum: | 23.05.2011 |
Aktenzeichen: | 7 Sa 757/10 |
Rechtsvorschriften: | §§ 9, 10, 11 TV-Ärzte/VKA |
Ordnet der Arbeitgeber für einen Wochenfeiertag Rufbereitschaft an, hat der Arbeitnehmer für die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme Anspruch auf Vergütung gemäß § 11 Absatz 1 TV-Ärzte/VKA. Dieser Anspruch besteht zusätzlich zur Feiertagsvergütung. Die bisherige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zum BAT findet auf die Regelungen im TV-Ärzte/VKA Anwendung.
Rechtsmittel ist zugelassen.