Entscheidung
Datum: | 12.04.2011 |
Aktenzeichen: | 7 Sa 575/10 |
Rechtsvorschriften: | Protokollerklärung zu § 13 TV-L, § 40 Satz 3 BAT, §§ 7, 3, 1 AGG, § 4 Abs. 1 TzBfG |
Die Protokollerklärung zu § 13 TV-L ist keine eigenständige Anspruchsgrundlage für Beihilfe. Der Beihilfeanspruch bestimmt sich vielmehr nach § 40 BAT. Es stellt weder eine unmittelbare noch eine mittelbare Altersdiskriminierung dar, dass gemäß § 40 Satz 3 BAT der Beihilfeanspruch während der Altersteilzeit nur anteilig gewährt wird.
BAG: 9 AZR 335/11 - Revision zurückgewiesen.