Entscheidung
Datum: | 26.04.2011 |
Aktenzeichen: | 7 Ta 183/10 |
Rechtsvorschriften: | §§ 114, 139 ZPO |
Ist eine Klage unschlüssig und soll deshalb ein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Prozessvertreters zurückgewiesen werden, ist der Partei zunächst gemäß § 139 ZPO ein entsprechender Hinweis zu erteilen.