Entscheidung
Datum: | 29.03.2011 |
Aktenzeichen: | 7(4) Sa 702/07 |
Rechtsvorschriften: | § 204 Absatz 1 Nr. 6 BGB |
Die Verjährung wird auch dann gehemmt, wenn für den nachfolgenden Prozess gegen den Streitverkündeten ein anderer Rechtsweg eröffnet ist.