Entscheidung
Datum: | 22.06.2010 |
Aktenzeichen: | 5 Sa 820/08 |
Rechtsvorschriften: | § 102 Abs. 1 BetrVG; § 79 Abs. 4 BPersVG |
Teilt der Arbeitgeber dem Betriebsrat/Personalrat vor Ausspruch einer Verdachtskündigung im Rahmen des Anhörungsverfahrens die ihm bekannten, den Arbeitnehmer erkennbar entlastenden Umstände nicht mit, so ist die Kündigung wegen nicht ordnungsgemäßer Anhörung des Betriebsrats/Personalrats unwirksam.