Entscheidung
Datum: | 22.10.2008 |
Aktenzeichen: | 7 Ta 191/08 |
Rechtsvorschriften: | § 17 a GVG; §§ 2, 5 ArbGG; §§ 133, 157 BGB |
Enthält die tatsächliche Ausgestaltung eines Beschäftigungsverhältnisses sowohl Anhaltspunkte für ein Arbeitsverhältnis als auch Elemente, die für ein freies Mitarbeiterverhältnis sprechen, kommt es zunächst darauf an, ob nach dem Willen der Parteien die eine oder die andere Vertragsform gewollt war.