Entscheidung
Datum: | 27.03.2008 |
Aktenzeichen: | 2 Sa 394/07 |
Rechtsvorschriften: | §§ 12, 6 MTV für Arbeitnehmer des bayer. Bäckerhandwerks |
- Bei Führung eines Arbeitszeitkontos hat der Arbeitnehmer einen vertraglichen Anspruch auf Abrechnung nach Ablauf des Ausgleichszeitraums.
- Nach Ablauf des Ausgleichszeitraums läuft eine auf das Arbeitsverhältnis anwendbare Ausschlussfrist für den Anspruch auf Abrechnung. Ist dieser Anspruch verfristet, kann auch die Vergütung nicht mehr verlangt werden.