Entscheidung
Datum: | 13.03.2008 |
Aktenzeichen: | 6 Ta 57/08 |
Rechtsvorschriften: | § 45 GKG, § 32 RVG |
Ein unechter (uneigentlicher) Hilfsantrag ist bei der Wertfestsetzung der Anwaltsgebühren auch dann zu berücksichtigen, wenn eine Entscheidung über diesen Antrag nicht ergeht (hier: Weiterbeschäftigung nach Kündigung).