Entscheidung
Datum: | 21.12.2007 |
Aktenzeichen: | 7 Ta 208/07 |
Rechtsvorschriften: | § 5 ArbGG |
Ein Arbeitnehmer i.S.d. § 5 Abs. 1 ArbGG liegt auch dann vor, wenn der Arbeitgeber bezüglich eines Mitarbeiters, der materiell-rechtlich kein Arbeitnehmer ist, erklärt hat, dieser Mitarbeiter sei bei ihm "in hauptberuflicher Tätigkeit angestellt".