Entscheidung
Datum: | 26.07.2007 |
Aktenzeichen: | 7 Sa 891/06 |
Rechtsvorschriften: | § 8 Abs. 3 S. 4 TVöD |
Bei mehreren Arbeitseinsätzen während der Rufbereitschaft findet nicht für jeden Arbeitseinsatz eine Aufrundung auf eine volle Stunde statt. Vielmehr werden die einzelnen während einer Rufbereitschaft-Schicht geleisteten Arbeitszeiten addiert und einmalig am Schichtende aufgerundet.
BAG 24.05.2008 - 6 AZR 664/07 -
Urteil aufgehoben: Klage stattgegeben