Entscheidung
Datum: | 26.07.2004 |
Aktenzeichen: | 9 (7) TaBV 51/02 |
Rechtsvorschriften: | §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG, § 1 SachbezVO |
Die vom Arbeitgeber zu tragenden Verpflegungskosten der Teilnahme eines Betriebsratsmitglieds an einem Seminar gemäß §§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1 BetrVG können um die sich aus § 1 Abs. 1 und Abs. 3 SachbezVO ergebenden Pauschbeträge reduziert werden (sog. Haushaltsersparnis), soweit im Betrieb keine Reisekostenregelung gilt.
Rechtsmittel ist zugelassen.