Entscheidung
Datum: | 13.02.2004 |
Aktenzeichen: | 9 (3) Sa 866/02 |
Rechtsvorschriften: | § 78 a BetrVG |
Bei dem Volontariat in einem Unternehmen der Filmbranche handelt es sich um kein Ausbildungsverhältnis im Sinne des § 78 a BetrVG, wenn nach dem Inhalt des Einzelvertrages die Erbringung der Arbeitsleistung und nicht die Aus- oder Fortbildung im Vordergrund steht und weder ein kollektivvertragliches noch ein zwischen den Unternehmen abgestimmtes betriebliches Ausbildungskonzept existiert.