Entscheidung
Datum: | 22.01.2002 |
Aktenzeichen: | 6 TaBV 13/01 |
Rechtsvorschriften: | §§ 104, 5 Abs. 3 BetrVG |
Der Betriebsrat kann die Entfernung betriebsstörender leitender Angestellter auch dann nicht verlangen, wenn der Arbeitnehmer erst nach Schluss der mündlichen Anhörung erster Instanz zum Prokuristen bestellt wird und erst durch die Bestellung zum leitenden Angestellten wird.