Entscheidung
| Datum: | 30.09.2004 |
| Aktenzeichen: | 6 Ta 27/04 |
| Rechtsvorschriften: | § 19 Abs. 1 Satz 2 GKG |
Der Wert von Hilfsanträgen ist in der Regel zusätzlich zum Wert der Hauptanträge bei der Berechnung der Rechtsanwaltsgebühren zu berücksichtigen. § 19 Abs. 1 Satz 2 GKG findet hierbei keine Anwendung.
