Entscheidung
Datum: | 30.11.2004 |
Aktenzeichen: | 6 Sa 691/04 |
Rechtsvorschriften: | §§ 72, 940 ZPO |
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt eine Streitverkündung grundsätzlich nicht in Betracht.
Datum: | 30.11.2004 |
Aktenzeichen: | 6 Sa 691/04 |
Rechtsvorschriften: | §§ 72, 940 ZPO |
Im Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Verfügung kommt eine Streitverkündung grundsätzlich nicht in Betracht.