Entscheidung
Datum: | 29.04.2003 |
Aktenzeichen: | 6 Sa 575/02 |
Rechtsvorschriften: | BetrAVG § 1 |
Es ist zulässig, in einer Betriebsrentenordnung die Zahlung der Invalidenrente bei befristeter Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit vom vorherigen Ausscheiden des Arbeitnehmers abhängig zu machen.