Entscheidung
Datum: | ArbG Weiden vom 23.03.2004 |
Aktenzeichen: | 6 Ca 283/03 A |
Rechtsvorschriften: | § 240 ZPO, §§ 86, 55 InsO |
- Das Kündigungsschutzverfahren stellt ein Verfahren dar, das die Insolvenzmasse betrifft und demzufolge bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens unterbrochen wird.
- Das Kündigungsschutzverfahren stellt keine Streitigkeit dar, die gemäß § 86 InsO aufgenommen werden kann. Es liegt insbesondere keine Masseverbindlichkeit vor.