Entscheidung
Datum: | 21.03.2002 |
Aktenzeichen: | 5 Sa 851/01 |
Rechtsvorschriften: | § 12 Nr. 1.2 BRTV-Bau |
Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis i.S.d. § 12 Nr. 1.2 BRTV-Bau unterbrochen ist, werden bei der Berechnung der Dauer der Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers nicht mitgerechnet.