Entscheidung
Datum: | 17.10.2006 |
Aktenzeichen: | 2 TaBV 45/05 |
Rechtsvorschriften: | § 78 a BetrVG |
Ob ein Anspruch auf Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung besteht, ist unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden. Dabei kann ein tarifvertraglicher Anspruch auf befristete Übernahme in ein Arbeitsverhältnis von Bedeutung sein.